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Wohnschimmel

Bauwerksdiagnostik hilft Bauschäden zu vermeiden

Schimmel im Haus (Teil 1) Seit Beginn der 1980er Jahre ist eine stetig steigende Zunahme von Schimmelschäden in Wohnräumen festzustellen. Die Entwicklungskurve tauwasserbedingter Schäden an Bauwerken verläuft parallel zum Anstieg der Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Auslöser dieser Problematik sind die seit der ersten Ölkrise 1973 erlassenen Energieeinsparungsverordnungen.  

Selbst Häuser, die nach den aktuellen Energieeinsparungsrichtlinien gebaut wurden sind häufig von Schimmel befallen. Dabei haben sich in der Regel zwei Szenarien als Ursachen herausgestellt: Mangelhafte Bauausführung und falsches Nutzerverhalten. Um die tatsächliche Ursache festzustellen, bietet die Bauwerksdiagnostik verschiedene in der Praxis bewährte Verfahren an, die in zwei Aufsätzen (Teil 1 und Teil 2) dargestellt werden.


Bild 1 - Schimmel aufgrund von aufsteigender Feuchte


Bild 2 - Schimmel aufgrund von Tauwasserausfall

Teil 1

Das Thema Schimmel in Wohnbauten beschäftigt eine immer größere Anzahl von Wohnungsverwaltern, Bausachverständigen, Sanierungsfirmen, Baubiologen, Schimmelhunden, Ärzten und nicht zuletzt auch Rechtsanwälte und Richter. Inzwischen reagierte auch das Umweltbundesamt und bildete die „Innenraum-Lufthygiene-Kommission“. Sie erarbeitete einen Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, der seit einiger Zeit im Internet abrufbar ist.

Profunde Fachliteratur (stellvertretend sind im Anhang zwei Beispiele genannt) beleuchtet die Problematik von allen möglichen Seiten. Dabei gewinnen die Aspekte Gesundheit und Hygiene zunehmend an Bedeutung. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über durch Schimmel in Wohnbauten verursachte Krankheiten liegen bislang nicht vor. Dennoch bezahlen unsere Krankenkassen – von vorsorglichen Ärzten verordnete – baubiologische Gutachten, die von bedrohlichen Aufstellungen (Aspergillusversicolor etc.) und Warnhinweisen nur so wimmeln. Gleichzeitig fehlen aber zumeist eindeutige Hinweise zur Feststellung der Schimmelursachen bzw. zur Schimmelvermeidung.

Dabei sind sich die Baufachleute (Architekten, Bauingenieure, Handwerker, Bauphysiker und Bausachverständige) einig, dass die Ursachen von Schimmelbildung in Wohngebäuden in der Regel auf zwei mögliche Szenarien beschränkt werden können:

  • Schimmelwachstum aufgrund von mangelhaftem Heizungs- und Lüftungsverhalten durch die Nutzer
  • Schimmelwachstum aufgrund wärmetechnisch mangelhafter Baukonstruktionen

„Ursache ist in beiden Fällen die Bildung von Tauwasser bzw. erhöhter Luftfeuchtigkeit im Innenraum, die sich an außenluftberührten Gebäudeteilen mit geringerer Oberflächentemperatur niederschlagen“, erklärt Dipl.-Ing. Gernot Henrich, Leiter des Instituts für angewandte Bauwerksdiagnostik (ifab) in Bochum.

Problemanalyse

Angesicht der vielen Schadensfälle mit wachsenden Kosten durch Sanierung, Mietzinsausfall und Leerstand stellt sich immer dringender die Frage nach Methoden zur Vermeidung von „Wohnschimmel“. Sind bautechnische Mängel noch relativ einfach zu beheben, so erscheint es um so schwieriger, das Verhalten der Nutzer in den heute einfach dichteren Wohnhäusern entsprechend anzupassen. Nur wenigen Bewohnern ist es bewusst, dass drei- bis viermaliges Stoßlüften bei ausgeschalteter Heizung völlig ausreicht die Luft-feuchte aus dem Raum nach draußen zu transportieren. Gerade im Winter gelangt ausreichend kalte, trockene Luft bei weit geöffnetem Fenster in die Wohnräume. Dabei reichen in der Regel schon fünf Minuten aus. Die nach dem Lüften wieder eingeschaltete Heizung wärmt die kalte, trockene Luft in kurzer Zeit auf die gewünschte Temperatur auf und sorgt schnell für Behaglichkeit.

Die in der Praxis auftretenden Probleme sind in dem Buch „Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden“ 1.) ausführlich beschrieben Dabei sind zwei Elemente als wesentlich zu nennen:

  • Darlegungslast der Mängelfreiheit des Gebäudes durch den Vermieter und
  • Beweislast des Mieters seines hinreichenden heizungs- und Lüftungsverhaltens.

Bild 3. -Übersicht Darlegungslast / Beweislast

 

  1. Der Vermieter trägt die Darlegungslast für die Mängelfreiheit des Gebäudes
    Der Vermieter muss entweder dafür sorgen, dass die Schadensursache verschwindet, indem er den Mieter zu korrektem Heizungs- und Lüftungsverhalten anleitet, oder, da das Vorstehende in den meisten Fällen nicht gelingt, über ein Sachverständigengutachten den Beweis antreten, dass das Gebäude mängelfrei ist.

Bauwerksdiagnostische Lösungsansätze

Im Rahmen der Erstellung eines Sachverständigengutachtens bietet die Bauwerksdiagnostik eine Reihe von erprobten, zerstörungsfreien bzw. zerstörungsarmen Analyseverfahren an. Mittels Neutronenradiometrie kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob Bauteile von Innen ausgehend durchfeuchtet sind bzw. ob – wie oft behauptet – der Schimmelschaden durch von außen eindringendes Regenwasser verursacht worden ist.


Bild 4 – Neutronenradiometrie

 

Elektrische Verfahren (Widerstands- oder kapazitives Verfahren) helfen dabei, oberflächliche bzw. tauwasserbedingte Feuchte auf den Innenoberflächen der Wand nachzuweisen.


Bild 5 - Widerstands- oder kapazitives Verfahren

Gleichzeitig sollte immer mittels einer Messung der Oberflächentemperaturen, am sinnvollsten mittels Thermografie, die Temperaturverteilung in den kritischen Zonen bzw. an den Wärmebrücken ermittelt und dokumentiert werden.


Bild 6 - ungenügend beheizter Raum mit geometrischer Wärmebrücke

„Häufig kann bereits in dieser Phase der Bauwerksdiagnostik der Nachweis erbracht werden, dass das betreffende Zimmer in der Zeit vor dem Untersuchungstermin nicht ausreichend beheizt wurde“, Betont Gernot Henrich und ergänzt „immer dann nämlich, wenn trotz ostentativ laufender Heizung die Oberflächentemperaturen der Raumbegrenzungsflächen zu niedrig sind.“ Behaupteten Undichtigkeiten kann durch den Einsatz des Blower-Door-Verfahrens nachgegangen werden.

 

Nutzer verursachen Schimmel in Wohnungen (Teil 2)

Die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland errichteten Wohnhäuser besitzen aufgrund der immer strenger werdenden Verordnungen zur Energieeinsparung besonders dichte Gebäudehüllen. Die damit verbundenen notwendigen Veränderungen im Heizungs- und Lüftungsverhalten der Bewohner haben sich bei vielen Menschen noch nicht herumgesprochen. In der Folge führen die alten Gewohnheiten immer wieder zu Schäden durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnungen. Was dabei zu beachten ist beschreibt Teil 2 der Serie zu den Verfahren der Bauwerksdiagnostik.

 Zusätzlich zu der ersten Analyse muss das Heizungs- und Lüftungsverhalten der Mieter durch den Einbau von Dataloggern für Temperatur und relative Feuchte der Raumluft kontrolliert und dokumentiert werden.

In dieser Phase der Bauwerksdiagnostik lassen sich zwei mögliche Handlungsweisen der Nutzer feststellen: „Der Mieter heizt und lüftet wie bisher, Temperatur und Raumluftfeuchte bleiben im schimmelträchtigen Bereich. Ändert der Nutzer hingegen sein Verhalten und hält sich während der Überwachungsperiode an die richtigen Heizungs- und Lüftungsregeln ist anhand der Aufzeichnungen schnell zu erkennen, wie die Temperatur der Raumbegrenzungsflächen ansteigt bzw. wie die relative Feuchte der Raumluft schrittweise auf ein verträgliches Niveau absinkt und dem Schimmel so der Nährboden ausgetrocknet wird“, berichtet Gernot Henrich.


Bild 7 - Entwicklung von Temperatur- und Feuchte bei richtigem Heizungs- und Lüftungsverhalten

  1. Der Mieter trägt die Beweislast für ein hinreichendes Heizungs- und Lüftungsverhalten
    In der Regel wird von den Mietern nur behauptet, dass richtig geheizt und gelüftet würde. Dem Verfasser ist jedoch kein Fall bekannt, in dem der Mieter durch eigene Messungen bzw. Dokumentation nachgewiesen hätte, dass er richtig geheizt und gelüftet hat. In der Praxis muss die Beweisführung daher regelmäßig durch den Vermieter erfolgen.

Zur Veranschaulichung der oben beschriebenen Abläufe wurde das folgende Ablaufdiagramm entwickelt:

 

Bild 8 - Flussdiagramm

Im linken Zweig des Flussdiagramms ist aufgeführt, was üblicherweise passiert. Der rechte Zweig schildert, wie man den Fall mittels angewandter Bauwerksdiagnostik systematisch und schadensmindernd in den Griff bekommen kann.

Tauwasser-Vermeidungssystem

Auch wenn der Mieter behauptet, dass er richtig heizt und lüftet, ist dem Vermieter anzuraten, das in Abbildung 9 dargestellte Tauwasser-Vermeidungssystem anzuwenden.

Bild 9 - Tauwasser-Vermeidungssystem

Hierbei werden durch Datalogger die Parameter der Grundlagen des Schimmelwachstums, also die Raumtemperatur und relative Feuchte der Raumluft sowie die Oberflächentemperatur an den außenluftberührten Gebäudekonstruktionen kontrolliert und in eine Datenzentrale übertragen bzw. dokumentiert. Sobald die Schwellwerte für das Schimmelwachstum erreicht werden, wird der Mieter aufgefordert, entsprechende Lüftungsvorgänge einzuleiten. Hierdurch kann ein weiterer Teil der Problemfälle gelöst werden, zumindest bei den verständigen und einsichtigen Mietern.

Kontrolliertes Lüftungssystem

Die o. g. Art der Beweisführung stößt jedoch bei den Mietern, welche aus sprachlichen oder sozialen Gründen nicht in der Lage sind, ein stringentes Heizungs- und Lüftungsverhalten durchzuhalten, an Grenzen. Auch bei der Vielzahl von Single- oder Doppelverdienerhaushalten, bei denen während der gesamten Tageszeit die Wohnung bei gedrosselten Heizkörpern vor sich hinschimmelt, erscheint es unmöglich, das erforderliche Heizungs- und Lüftungsverhalten zu erzwingen.

Für diesen künftig eher zunehmenden Fall kann ein hygienisch unbedenkliches Raumklima bzw. die Beweisführung nur durch ein kontrolliertes, geregeltes Lüftungssystem erreicht werden.

„Das Institut für angewandte Bauwerksdiagnostik (ifab) hat im Auftrage eines namhaften Systemherstellers im Winter 2003 / Frühjahr 2004 an einer Versuchsanlage nachweisen können, dass dieses einfache kontrollierte Lüftungsverfahren in kurzer Zeit zu einer nachhaltigen Entfeuchtung von Räumen führen und so sicher die Vorbedingungen für das Schimmelwachstum verhindern kann. Seither durchgeführte Sanierungseinsätze zeigen bereits eine deutliche Entfeuchtung der betroffenen Räume“ erklärt Gernot Henrich.


Bild 10 – Grafik Nachgewiesener Heizenergieverbrauch einer Wohnung vor und nach der Entfeuchtung

Anders als bei den vielfach propagierten aufwendigen Zu- und Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung liegt der Investitionsaufwand für diese Klappen bei nur wenigen hundert Euro pro Wohnung.

Falls eine Querlüftungsmöglichkeit nicht gegeben ist, reicht die Ankopplung der Wohnung an einen zentral angeordneten, ggf. hygrostatisch gesteuerten Abluftventilator geringer Leistung aus. So betrug bei den vom Verfasser durchgeführten Versuchen die erforderliche Ventilatorleistungen nur wenige Watt pro Wohnung. Die damit einhergehenden Energieaufwendungen sind in Anbetracht der bei fortwährendem Schimmelwachstum drohenden Schadenshöhe zu vernachlässigen.

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch festzuhalten, dass eine schimmelfreie, entfeuchtete Wohnung deutlich weniger Heizenergie verbraucht als eine tauwasser- und schimmelbelastete, weil von innen her befeuchtete Außenbauteile mehr Wärme verlieren als trockene Bauteile.

Weitgehende Vermeidung von Gerichtsprozessen

Nur für den Fall, dass der Mieter die Implementierung des Tauwasser-Vermeidungssystems ablehnt, ist dann noch der juristische Weg nötig. Der Vermieter ist dann jedoch in jedem Fall sehr viel besser als früher gerüstet, da er die Schadensfreiheit des Gebäudes und das falsche Mieterverhalten bauwerksdiagnostisch erfasst und dokumentiert hat.

Literaturhinweise:

1) Gunter Hankammer/Wolfgang Lorenz: „Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden“, Rudolf Müller Verlag, Köln, 2003

2) Michael Köneke: „Schimmel im Haus erkennen – vermeiden – bekämpfen“, Fraunhofer IRB Verlag, 2002

Weitere Informationen:

ifab
Dipl.-Ing. Gernot Henrich
Bessemer Str. 80
D-44793 Bochum

Telefon 0234 - 961 92 11
Telefax 0234 - 961 92 61

www.ifab.de
e-Mail: info@ifab.de

 

 

Tel.: 0234-9619211

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Bauschäden analysieren zerstörungsfrei
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